Ja, die Beschlüsse des besonderen Verhandlungsgremiums (BVG) bei einer Europäischen Gesellschaft (SE) müssen in der Regel in Präsenz gefasst werden. Die Verhandlungen und Beschl&uu... [mehr]
Ja, die Beschlüsse des besonderen Verhandlungsgremiums (BVG) bei einer Europäischen Gesellschaft (SE) müssen in der Regel in Präsenz gefasst werden. Die Verhandlungen und Beschl&uu... [mehr]