Was ist mitwillige Verschuldung?

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Der Begriff "mitwillige Verschuldung" ist im deutschen Recht nicht gebräuchlich und scheint eine Fehlinterpretation oder Verwechslung zu sein. Möglicherweise ist damit "Mitverschulden" gemeint. Mitverschulden bezeichnet im deutschen Zivilrecht die Situation, in der der Geschädigte selbst durch eigenes Verhalten zur Entstehung oder Verschlimmerung eines Schadens beigetragen hat. Dies ist in § 254 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt. In solchen Fällen wird die Haftung des Schädigers entsprechend gemindert. Falls ein anderer Begriff gemeint ist, wäre eine genauere Beschreibung hilfreich.

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