Bei der Einführung neuer Arbeitsverfahren verfügt der Betriebsrat über ein Mitbestimmungsrecht.

Antwort

Bei der Einführung neuer Arbeitsverfahren verfügt der Betriebsrat über ein Mitbestimmungsrecht. Dies bedeutet, dass der Betriebsrat in den Entscheidungsprozess einbezogen werden muss und die Möglichkeit hat, Vorschläge zu unterbreiten oder Bedenken zu äußern. Gemäß dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) hat der Betriebsrat das Recht, bei Fragen der Gestaltung von Arbeitsplätzen und Arbeitsabläufen mitzubestimmen, um die Interessen der Arbeitnehmer zu vertreten.

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