Kann ein Mitarbeiter nach Beendigung einer sachgrundbefristeten Teilzeitanstellung als Minijobber erneut sachgrundbefristet eingestellt werden?

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Ja, es ist grundsätzlich möglich, dass derselbe Mitarbeiter nach dem Ende einer Teilzeitanstellung mit Sachgrundbefristung als Minijobber mit Sachgrund befristet eingestellt wird. Allerdings müssen die spezifischen Bedingungen der Befristung beachtet werden. Die Befristung muss sachlich gerechtfertigt sein, und es sollte ein neuer Sachgrund vorliegen, der die erneute Befristung rechtfertigt. Zudem ist es wichtig, dass zwischen den beiden Beschäftigungsverhältnissen eine angemessene Zeitspanne liegt, um eine mögliche rechtliche Problematik zu vermeiden. Es empfiehlt sich, im Zweifelsfall rechtlichen Rat einzuholen, um sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.

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