Mindestanzahl zur Gründung einer Anstalt öffentlichen Rechts?

Antwort

Die Mindestanzahl für die Gründung einer Anstalt des öffentlichen Rechts ist nicht einheitlich geregelt, da sie von den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen des Bundeslandes oder des spezifischen Rechtsrahmens abhängt, in dem die Anstalt gegründet wird. In vielen Fällen ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts eine Einrichtung, die von einer öffentlichen Körperschaft (z.B. Bund, Länder, Gemeinden) gegründet wird, und es gibt keine spezifische Mindestanzahl an Personen, die für die Gründung erforderlich ist. Es ist jedoch wichtig, die jeweiligen Gesetze und Vorschriften zu konsultieren, die für die spezifische Anstalt gelten.

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