Wenn dein Vermieter das Haus als Kapitalanlage verkauft und eine Maklerin den Verkauf betreut, ändert das für dich als Mieter grundsätzlich erst einmal nichts: Dein Mietvertrag läu...
Eine Mietnebenkostenabrechnung kannst du – außer beim Mieterbund – typischerweise hier prüfen lassen: - **Fachanwalt/Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht** (rechtliche Prüfung, Fristen, formelle Fehler, Umlagefähigkeit, Verjährung). https://www.brak.de - **Verbraucherzentrale** (oft kostengünstige Beratung/Prüfung, je nach Bundesland unterschiedlich). https://www.verbraucherzentrale.de - **Örtliche Mietervereine (nicht dem „Mieterbund“ zugeordnet)** – viele Städte haben unabhängige Vereine. (Übersicht/Anlaufstelle) https://www.mieterbund.de - **Rechtsschutzversicherung (falls vorhanden)**: Erstberatung/Deckungszusage, häufig Vermittlung an Vertragsanwälte. (Allgemeine Info) https://www.gdv.de - **Steuerberater/in** (eher sinnvoll, wenn es um die steuerliche Behandlung geht, z. B. haushaltsnahe Dienstleistungen/Handwerkeranteile; weniger um mietrechtliche Zulässigkeit). https://www.bstbk.de - **Öffentliche Rechtsauskunft/Beratungshilfe (Amtsgericht)**: Bei geringem Einkommen kann Beratungshilfe für anwaltliche Beratung möglich sein. https://www.justiz.de Wichtig: Für eine belastbare Prüfung sollte jemand sowohl **formelle Anforderungen** (Abrechnungsfrist, Abrechnungszeitraum, Verteilerschlüssel, Belegeinsicht) als auch **inhaltliche Punkte** (umlagefähige Kosten, richtige Wohnfläche/Einheiten, Vorauszahlungen) abgleichen.
Wenn dein Vermieter das Haus als Kapitalanlage verkauft und eine Maklerin den Verkauf betreut, ändert das für dich als Mieter grundsätzlich erst einmal nichts: Dein Mietvertrag läu...
Bei einer **Mieterhöhung in Deutschland** hängen die Fristen davon ab, **welche Art** der Mieterhöhung gemeint ist: ## 1) Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete (&...