Die Errungenschaftsbeteiligung ist ein Güterstand im schweizerischen Eherecht, der die Vermögensverhältnisse zwischen Ehegatten regelt. Hier sind die zentralen Merkmale: 1. **Eigengut und Errungenschaft**: Das Vermögen jedes Ehegatten wird in Eigengut und Errungenschaft unterteilt. Eigengut umfasst das, was ein Ehegatte in die Ehe einbringt oder während der Ehe durch Erbschaft oder Schenkung erhält. Errungenschaft umfasst das, was während der Ehe erworben wird, insbesondere durch Arbeitserwerb, Sozialleistungen und Erträge aus dem Eigengut. 2. **Verwaltung und Nutzung**: Jeder Ehegatte verwaltet und nutzt sein Eigengut und seine Errungenschaft selbstständig. Es gibt keine gemeinsame Verwaltung des Vermögens. 3. **Schulden**: Jeder Ehegatte haftet für seine eigenen Schulden. Schulden, die während der Ehe gemacht werden, werden in der Regel aus der Errungenschaft des jeweiligen Ehegatten beglichen. 4. **Auflösung des Güterstandes**: Bei Auflösung des Güterstandes (z.B. durch Scheidung oder Tod) wird die Errungenschaft jedes Ehegatten geteilt. Jeder Ehegatte hat Anspruch auf die Hälfte der Errungenschaft des anderen Ehegatten. 5. **Güterrechtliche Auseinandersetzung**: Bei der güterrechtlichen Auseinandersetzung wird zunächst das Eigengut jedes Ehegatten bestimmt und getrennt. Danach wird die Errungenschaft ermittelt und geteilt. Diese Merkmale sorgen dafür, dass beide Ehegatten während der Ehe wirtschaftlich unabhängig bleiben, aber im Falle einer Auflösung der Ehe fair am gemeinsam erwirtschafteten Vermögen beteiligt werden.