Welche Fristen gelten für Mengelrügen?

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Die Fristen für Mengelrügen sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt, insbesondere in den §§ 377 und 381. Grundsätzlich gilt, dass der Käufer einen Mangel der Ware unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Jahren nach Lieferung, rügen muss. Bei einem Kaufvertrag zwischen Unternehmern beträgt die Frist für die Mängelrüge in der Regel nur eine Woche nach Erhalt der Ware. Es ist wichtig, die Mängelrüge schriftlich und detailliert zu formulieren, um Ansprüche geltend zu machen.

Kategorie: Recht Tags: Mengelrüge Fristen Recht

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