Erfolgt die Meldung von Verdachtsfällen nach GwG über goAML oder im geschützten Bereich der FIU?

Antwort

Die Meldung von Verdachtsfällen nach dem Geldwäschegesetz (GwG) in Deutschland erfolgt über das elektronische Meldeportal **goAML** der Financial Intelligence Unit (FIU). Das Portal goAML ist der geschützte Bereich der FIU, der speziell für die Übermittlung von Verdachtsmeldungen eingerichtet wurde. Weitere Informationen findest du direkt bei der [FIU Deutschland](https://www.fiu.bund.de/DE/Meldeportal-goAML/Meldeportal-goAML_node.html).

Kategorie: Recht Tags: GwG GoAML FIU
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