Nach dem Geldwäschegesetz (GwG) gibt es keine explizite, allgemeingültige Frist, wie alt eine Identitätsprüfung oder eine Überprüfung nach GwG maximal sein darf. Die Aktu... [mehr]
Die Meldung von Verdachtsfällen nach dem Geldwäschegesetz (GwG) in Deutschland erfolgt über das elektronische Meldeportal **goAML** der Financial Intelligence Unit (FIU). Das Portal goAML ist der geschützte Bereich der FIU, der speziell für die Übermittlung von Verdachtsmeldungen eingerichtet wurde. Weitere Informationen findest du direkt bei der [FIU Deutschland](https://www.fiu.bund.de/DE/Meldeportal-goAML/Meldeportal-goAML_node.html).
Nach dem Geldwäschegesetz (GwG) gibt es keine explizite, allgemeingültige Frist, wie alt eine Identitätsprüfung oder eine Überprüfung nach GwG maximal sein darf. Die Aktu... [mehr]