Kann man mehrere Feststellungen in einer Feststellungsklage beantragen?

Antwort

Ja, in einer Feststellungsklage können mehrere Feststellungen beantragt werden, sofern sie in einem rechtlichen oder tatsächlichen Zusammenhang stehen. Es ist jedoch wichtig, dass jede Feststellung hinreichend bestimmt und konkret formuliert ist. Die Klage muss klar darlegen, welches Rechtsverhältnis oder welche Tatsache festgestellt werden soll. Es empfiehlt sich, rechtlichen Rat einzolen, um sicher, dass die Klage korrekt und vollständig formuliert ist.

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