Ja, eine erteilte Vollmacht kann grundsätzlich jederzeit und ohne Angabe von Gründen widerrufen werden – auch nach einem halben Jahr. Das gilt sowohl für sogenannte Einzelvollmach... [mehr]
Bei der erstmaligen Eröffnung eines Notaranderkontos für zwei neue Klienten sind insbesondere folgende drei Maßnahmen zu beachten: 1. **Identitätsprüfung der Klienten:** Die Identität beider Klienten muss gemäß den Vorgaben des Geldwäschegesetzes (GwG) eindeutig festgestellt und dokumentiert werden. Dazu gehören das Einholen und Prüfen von Ausweisdokumenten sowie ggf. weitere Nachweise zur wirtschaftlich Berechtigten. 2. **Feststellung des wirtschaftlich Berechtigten:** Es muss ermittelt und dokumentiert werden, wer der wirtschaftlich Berechtigte im Sinne des GwG ist, also wer letztlich von dem Konto profitiert oder Kontrolle darüber ausübt. 3. **Dokumentation und Meldung an die Bank:** Die Eröffnung des Notaranderkontos muss ordnungsgemäß dokumentiert und der Bank mitgeteilt werden, dass es sich um ein Anderkonto handelt. Die Bank benötigt alle relevanten Informationen zu den Beteiligten und dem Zweck des Kontos. Diese Maßnahmen dienen der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, insbesondere zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.
Ja, eine erteilte Vollmacht kann grundsätzlich jederzeit und ohne Angabe von Gründen widerrufen werden – auch nach einem halben Jahr. Das gilt sowohl für sogenannte Einzelvollmach... [mehr]