Kann einem gewählten stellvertretenden Ortsvorsteher aufgrund fehlerhaft durchgeführter Wahl sein Mandat entzogen werden?

Antwort

Ja, einem gewählten stellvertretenden Ortsvorsteher kann das Mandat entzogen werden, wenn die Wahl fehlerhaft durchgeführt wurde. Die genauen Regelungen dazu hängen von den jeweiligen kommunalen Wahlgesetzen und der Satzung der Gemeinde ab. In vielen Fällen können Wahlfehler, wie z.B. Verstöße gegen das Wahlverfahren oder Unregelmäßigkeiten bei der Stimmabgabe, zu einer Anfechtung der Wahl führen. Dies kann durch die zuständige Aufsichtsbehörde oder durch ein Gericht geschehen. Es ist ratsam, sich über die spezifischen rechtlichen Rahmenbedingungen in der betreffenden Gemeinde zu informieren.

Kategorie: Recht Tags: Wahl Mandat Ortsvorsteher
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