Gilt Malta nach Geldwäschegesetz als Risikoland?

Antwort

Nach dem Geldwäschegesetz (GWG) in Deutschland gibt es keine offizielle, abschließende Liste von "Risikostaaten". Allerdings sind Verpflichtete nach § 15 GWG dazu angehalten, bei Geschäftsbeziehungen oder Transaktionen mit Ländern, die von der EU, der FATF (Financial Action Task Force) oder der BaFin als "Hochrisikoländer" oder "Drittländer mit hohem Risiko" eingestuft werden, verstärkte Sorgfaltspflichten anzuwenden. Malta steht aktuell (Stand: Juni 2024) **nicht** auf der FATF-Liste der "Jurisdictions under Increased Monitoring" (sogenannte "graue Liste") und auch nicht auf der EU-Liste der Drittländer mit hohem Risiko im Sinne des GWG. Malta war im Jahr 2021/2022 kurzzeitig auf der FATF-Grauen Liste, wurde aber im Juni 2022 wieder entfernt. Das bedeutet: **Malta gilt derzeit nach den einschlägigen internationalen und europäischen Vorgaben nicht als Hochrisikoland im Sinne des GWG**. Dennoch kann es im Einzelfall, abhängig von der konkreten Geschäftsbeziehung oder Transaktion, risikobehaftete Aspekte geben, die eine verstärkte Prüfung rechtfertigen. Weitere Informationen: - [FATF-Liste der Länder mit erhöhtem Risiko](https://www.fatf-gafi.org/en/countries/black-and-grey-lists.html) - [EU-Liste der Drittländer mit hohem Risiko](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32016R1675) Eine individuelle Risikobewertung bleibt immer erforderlich.

Kategorie: Recht Tags: Malta GWG Risikoland
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