Wenn die Mahnung erfolglos bleibt, kann der Gläubiger beim Vollstreckungsgericht einen Antrag auf Zwangsmittel stellen?

Antwort

Ja, wenn die Mahnung erfolglos bleibt, kann der Gläubiger beim zuständigen Vollstreckungsgericht einen Antrag auf Verhängung von Zwangsmitteln stellen. Zwangsmittel können eingesetzt werden, um die Durchsetzung einer Geldforderung zu unterstützen, beispielsweise durch die Anordnung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen wie Kontopfändungen oder Lohnpfändungen. Es ist wichtig, dass der Gläubiger zuvor alle erforderlichen Schritte unternommen hat, um die Forderung außergerichtlich einzutreiben, bevor er rechtliche Schritte einleitet.

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