Wenn das ursprüngliche Zahlungsziel „sofort“ war und der Kunde nicht bezahlt hat, kannst du in der Mahnung eine angemessene Nachfrist setzen. In der Praxis sind 7 bis 14 Tage übl... [mehr]
Ja, wenn die Mahnung erfolglos bleibt, kann der Gläubiger beim zuständigen Vollstreckungsgericht einen Antrag auf Verhängung von Zwangsmitteln stellen. Zwangsmittel können eingesetzt werden, um die Durchsetzung einer Geldforderung zu unterstützen, beispielsweise durch die Anordnung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen wie Kontopfändungen oder Lohnpfändungen. Es ist wichtig, dass der Gläubiger zuvor alle erforderlichen Schritte unternommen hat, um die Forderung außergerichtlich einzutreiben, bevor er rechtliche Schritte einleitet.
Wenn das ursprüngliche Zahlungsziel „sofort“ war und der Kunde nicht bezahlt hat, kannst du in der Mahnung eine angemessene Nachfrist setzen. In der Praxis sind 7 bis 14 Tage übl... [mehr]