Ja, seit dem 1. Oktober 2016 sind Versicherungskündigungen in Deutschland grundsätzlich auch per E-Mail rechtlich zulässig. Das regelt § 127 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 126...
Eine Mahnung per E-Mail ist grundsätzlich rechtlich zulässig und wirksam, sofern keine besondere Form (z. B. Schriftform per Brief) gesetzlich vorgeschrieben ist. Im deutschen Recht gibt es für Mahnungen keine Formvorschrift (§ 286 BGB), daher kann eine Mahnung auch per E-Mail erfolgen. Allerdings gibt es einen wichtigen Unterschied zwischen der Wirksamkeit der Mahnung und der sogenannten "gerichtsfesten" Zustellung: - **Wirksamkeit:** Die Mahnung gilt als zugegangen, wenn sie so in den Machtbereich des Empfängers gelangt ist, dass unter normalen Umständen mit der Kenntnisnahme zu rechnen ist (z. B. Eingang im E-Mail-Postfach). - **Beweisbarkeit:** Im Streitfall vor Gericht musst du nachweisen können, dass die Mahnung tatsächlich zugegangen ist. Hier liegt das Problem bei E-Mails: Es ist oft schwierig, den Zugang beim Empfänger gerichtsfest zu beweisen, da ein einfacher Versandnachweis (z. B. "gesendet"-Ordner) nicht ausreicht. **Fazit:** Eine Mahnung per E-Mail ist rechtlich zulässig und wirksam, aber im Streitfall kann es schwierig sein, den Zugang gerichtsfest zu beweisen. Sicherer sind Mahnungen per Einschreiben oder mit Empfangsbestätigung. Weitere Informationen findest du z. B. bei der [IHK München](https://www.ihk-muenchen.de/de/Service/Recht-und-Steuern/Mahnung-und-Inkasso/).
Ja, seit dem 1. Oktober 2016 sind Versicherungskündigungen in Deutschland grundsätzlich auch per E-Mail rechtlich zulässig. Das regelt § 127 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 126...
Eine Mahnung ist eine schriftliche oder mündliche Erinnerung an eine fällige, aber noch nicht bezahlte Rechnung oder Verpflichtung. Sie wird in der Regel vom Gläubiger an den Schuldner...
Es gibt keine öffentlich zugängliche, umfassende Datenbank, in der jede betrügerische E-Mail-Adresse gelistet ist. Allerdings weist die E-Mail-Adresse **sergeystern@cyberjusticeglobal.c...