In Deutschland gibt es keine gesetzlich festgelegte Frist, bis zu der ein Arbeitgeber Lohn zahlen muss, wenn ein Mitarbeiter als vermisst gilt. In der Regel endet die Lohnzahlung, wenn der Arbeitsvertrag nicht mehr erfüllt werden kann, was in der Regel nach einer gewissen Zeit der Abwesenheit der Fall ist. Oft wird nach einer Frist von sechs Wochen ohne Krankmeldung die Lohnzahlung eingestellt. Es ist jedoch ratsam, die genauen Regelungen im Arbeitsvertrag oder in den Betriebsvereinbarungen zu prüfen, da diese abweichen können. Zudem kann es sinnvoll sein, rechtlichen Rat einzuholen, um die spezifische Situation zu klären.