Wie lauten die Löschfristen digitaler Personalakten?

Antwort

Die Löschfristen einer digitalen Personalakte können je nach Land und spezifischen Regelungen variieren. In Deutschland beispielsweise gelten folgende allgemeine Fristen: 1. **Aufbewahrungsfrist**: Personalakten müssen in der Regel für die Dauer des Arbeitsverhältnisses aufbewahrt werden. Nachendigung des Arbeitsverhältnisses die Unterlagen in der Regel für 6 bis 10 Jahre aufzubewahren, abhängig von den relevanten gesetzlichen Vorgaben (z.B. Handelsgesetzbuch, Abgabenordnung). 2. **Löschung**: Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist sollten die Daten gelöscht werden, es sei denn, es bestehen gesetzliche Aufbewahrungspflichten oder andere berechtigte Interessen, die eine längere Speicherung rechtfertigen. Es ist wichtig, die spezifischen gesetzlichen Vorgaben und internen Richtlinien des Unternehmens zu beachten. Bei Unsicherheiten kann eine rechtliche Beratung in Anspruch genommen werden.

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