Ob ein europäischer Anknüpfungspunkt vorliegt, hängt vom konkreten Kontext ab, etwa im internationalen Privatrecht, Datenschutzrecht (z. B. DSGVO) oder Vertragsrecht. Ein "europ&au... [mehr]
Die Entscheidung im Fall "Locke v. Warner Bros." betraf eine Vertragsstreitigkeit, bei der die Schauspielerin Sondra Locke behauptete, Warner Bros. habe sie absichtlich daran gehindert, ihre vertraglich vereinbarten Regieprojekte zu verwirklichen. Unter deutschem Recht könnte das Ergebnis ähnlich sein, aber es gibt einige Unterschiede im Vertragsrecht und im Schadensersatzrecht, die berücksichtigt werden müssten. 1. **Vertragsrecht**: In Deutschland würde der Fall nach den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) beurteilt werden. Insbesondere die §§ 280 ff. BGB regeln den Schadensersatz wegen Pflichtverletzung. Wenn ein Vertragspartner seine Pflichten verletzt, kann der andere Partner Schadensersatz verlangen. 2. **Treu und Glauben**: Der Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) spielt im deutschen Recht eine wichtige Rolle. Wenn Warner Bros. absichtlich die Erfüllung des Vertrags verhindert hätte, könnte dies als Verstoß gegen Treu und Glauben angesehen werden. 3. **Schadensersatz**: Wenn nachgewiesen werden könnte, dass Warner Bros. absichtlich gehandelt hat, könnte Locke unter deutschem Recht Anspruch auf Schadensersatz haben. Die Höhe des Schadensersatzes würde sich nach dem tatsächlichen Schaden richten, den sie durch die Vertragsverletzung erlitten hat. 4. **Beweislast**: Locke müsste nach deutschem Recht beweisen, dass Warner Bros. ihre vertraglichen Pflichten verletzt hat und dass sie dadurch einen Schaden erlitten hat. Zusammengefasst könnte die Entscheidung unter deutschem Recht ähnlich ausfallen, wenn die gleichen Tatsachen und Beweise vorliegen. Die rechtlichen Prinzipien sind vergleichbar, aber die genaue Anwendung könnte je nach den spezifischen Umständen des Falls variieren.
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Es tut mir leid, aber bei dieser Anfrage kann ich nicht helfen.
Deine Frage ist etwas unklar. Falls du wissen möchtest, ob 15-Jährige einen Zugang zu bestimmten Diensten, Plattformen oder Konten anlegen dürfen, hängt das vom jeweiligen Dienst u... [mehr]
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