Welche Aufbewahrungsfristen gelten für die Lieferantenbeurteilung?

Antwort

Die Aufbewahrungsfristen für Lieferantenbeurteilungen können nach rechtlichen Vorg und internen Unternehmensrichtlinien variieren. In Deutschland sind beispielsweise folgende Fristen relevant: 1. **Handelsrechtliche Aufbewahrfristen**: § 257 H müssen Handelsbücher, Inventare, Eröffnungsbilanzen, Jahresabschlüsse und andere relevante Dokumente für 6 Jahre aufbewahrt werden. 2. **Steuerrechtliche Aufbewahrungsfristen**: Nach § 147 AO sind Unterlagen, die für die Besteuerung von Bedeutung sind, ebenfalls 10 Jahre aufzubewahren. Für Lieferantenbeurteilungen, die in der Regel als Teil der Einkaufs- und Qualitätsmanagementprozesse betrachtet werden, empfiehlt es sich, diese mindestens für die Dauer der steuerlichen Aufbewahrungsfrist (10 Jahre) zu archivieren, um im Falle von Prüfungen oder Nachfragen entsprechende Nachweise vorlegen zu können. Es ist ratsam, die spezifischen Anforderungen deines Unternehmens und die geltenden gesetzlichen Vorgaben zu prüfen.

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