Die Schutzfrist für Lichtbildwerke beträgt in Deutschland in der Regel 50 Jahre nach der Veröffentlichung. Diese Frist beginnt mit dem Jahr, in dem das Lichtbildwerk veröffentlicht wurde. Nach Ablauf dieser Frist fällt das Werk in die Gemeinfreiheit, was bedeutet, dass es von jedermann ohne Erlaubnis genutzt werden kann. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die genauen Regelungen je nach Land variieren können.