Was sind Leistungs- und Gestaltungsrechte?

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Leistungsrechte und Gestaltungsrechte sind juristische Begriffe, die vor allem im Zivilrecht eine Rolle spielen. **Leistungsrechte** Leistungsrechte sind Ansprüche, die darauf gerichtet sind, dass eine andere Person etwas tut, unterlässt oder duldet. Das klassische Beispiel ist der Anspruch auf Zahlung eines Kaufpreises oder die Lieferung einer Ware. Leistungsrechte sind also auf eine konkrete Handlung oder Unterlassung des Schuldners gerichtet. **Gestaltungsrechte** Gestaltungsrechte sind Rechte, durch deren Ausübung ein Rechtsverhältnis einseitig verändert, begründet oder beendet werden kann. Das bedeutet, dass eine Person durch eine einseitige Erklärung eine rechtliche Veränderung herbeiführen kann, ohne dass die andere Partei zustimmen muss. Beispiele sind das Kündigungsrecht, das Rücktrittsrecht oder das Anfechtungsrecht. **Zusammengefasst:** - **Leistungsrechte:** Anspruch auf ein Tun, Dulden oder Unterlassen. - **Gestaltungsrechte:** Einseitige Veränderung eines Rechtsverhältnisses durch Ausübung des Rechts. Weitere Informationen findest du z.B. im [Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB)](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/).

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