Werde ich bei Krankheit von meiner Leistungspflicht befreit?

Antwort

Ob du von deiner Leistungspflicht befreit wirst, wenn du wegen Krankheit eine Leistung nicht in Anspruch nehmen kannst, hängt vom konkreten Vertrag und den rechtlichen Rahmenbedingungen ab. Im deutschen Zivilrecht gilt grundsätzlich: **"Ohne Leistung keine Gegenleistung"** (§ 326 BGB). Das bedeutet, wenn du eine vertraglich vereinbarte Leistung (z.B. einen Kurs, eine Reise, ein Konzert) wegen Krankheit nicht in Anspruch nehmen kannst, bist du in der Regel trotzdem zur Zahlung verpflichtet – es sei denn, der Anbieter ist für den Ausfall verantwortlich oder es gibt eine spezielle vertragliche Regelung (z.B. Rücktrittsrecht, Kulanzregelung, Ersatzteilnehmer). **Ausnahmen können sein:** - Es gibt eine **Rücktritts- oder Stornierungsregelung** im Vertrag. - Du hast eine **Reiserücktrittsversicherung** oder ähnliche Absicherung abgeschlossen. - Der Anbieter bietet aus Kulanz eine Umbuchung oder Erstattung an. **Wichtig:** Die Krankheit ist in der Regel ein sogenanntes "persönliches Leistungshindernis" und befreit dich nicht automatisch von der Zahlungspflicht, da der Anbieter die Leistung weiterhin erbringen könnte. **Tipp:** Prüfe deinen Vertrag und frage ggf. beim Anbieter nach Kulanzlösungen. Weitere Informationen findest du z.B. bei der [Verbraucherzentrale](https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/vertraege-reklamation/kundenrechte/krankheit-als-stornierungsgrund-was-ist-moeglich-13213).

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