Welche Leistungsgruppen der Rehabilitation nach SGB 9 gibt es?

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Das Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) unterscheidet verschiedene Leistungsgruppen der Rehabilitation. Diese sind in den §§ 5 bis 16 SGB IX geregelt und umfassen: 1. **Medizinische Rehabilitation** (§§ 26-31 SGB IX): - Maßnahmen zur Wiederherstellung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit. - Beispiele: Heilmittel, Hilfsmittel, Rehabilitationssport. 2. **Berufliche Rehabilitation** (§§ 49-63 SGB IX): - Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben. - Beispiele: Berufliche Weiterbildung, Umschulung, technische Arbeitshilfen. 3. **Soziale Rehabilitation** (§§ 64-84 SGB IX): - Maßnahmen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft. - Beispiele: Wohnhilfen, Assistenzleistungen, Mobilitätshilfen. 4. **Unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen** (§§ 85-89 SGB IX): - Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts während der Rehabilitation. - Beispiele: Übergangsgeld, Reisekosten, Haushaltshilfe. Diese Leistungsgruppen sollen sicherstellen, dass Menschen mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohte Menschen umfassend unterstützt werden, um ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.

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