Leistungsrechte und Gestaltungsrechte sind juristische Begriffe, die vor allem im Zivilrecht eine Rolle spielen. **Leistungsrechte** Leistungsrechte sind Ansprüche, die darauf gerichtet sind,... [mehr]
Ja, der Anspruchsteller kann in diesem Fall die Herausgabe nach § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 BGB verlangen, auch wenn er die Leistung nicht selbst erbracht hat. Entscheidend ist, dass der Anspruchsteller durch die Leistung eines Dritten bereichert wurde. Der Dritte muss jedoch mit dem Willen des Anspruchstellers gehandelt haben, damit der Anspruch auf Herausgabe besteht. Wenn die Bereicherung ohne rechtlichen Grund erfolgt ist, kann der Anspruchsteller die Herausgabe des Erlangten verlangen.
Leistungsrechte und Gestaltungsrechte sind juristische Begriffe, die vor allem im Zivilrecht eine Rolle spielen. **Leistungsrechte** Leistungsrechte sind Ansprüche, die darauf gerichtet sind,... [mehr]
Nach § 2018 BGB („Herausgabeanspruch des Eigentümers“) ist geregelt, dass der Eigentümer von dem Besitzer die Herausgabe der Sache verlangen kann. Zu den Kosten der Herausga... [mehr]
Ein Schmerzensgeldanspruch ist das Recht einer Person, wegen erlittener körperlicher oder seelischer Schäden (z. B. nach einem Unfall oder einer Körperverletzung) eine finanzielle Entsc... [mehr]