Ein Vermächtnisanspruch ist ein Anspruch, der sich aus einem Vermächtnis im Rahmen eines Testaments oder Erbvertrags ergibt. Ein Vermächtnis ist eine Verfügung von Todes wegen, bei... [mehr]
Ja, der Anspruchsteller kann in diesem Fall die Herausgabe nach § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 BGB verlangen, auch wenn er die Leistung nicht selbst erbracht hat. Entscheidend ist, dass der Anspruchsteller durch die Leistung eines Dritten bereichert wurde. Der Dritte muss jedoch mit dem Willen des Anspruchstellers gehandelt haben, damit der Anspruch auf Herausgabe besteht. Wenn die Bereicherung ohne rechtlichen Grund erfolgt ist, kann der Anspruchsteller die Herausgabe des Erlangten verlangen.
Ein Vermächtnisanspruch ist ein Anspruch, der sich aus einem Vermächtnis im Rahmen eines Testaments oder Erbvertrags ergibt. Ein Vermächtnis ist eine Verfügung von Todes wegen, bei... [mehr]