Gesetze sind nutzlos, wenn sie nicht wirklich dazu dienen, Menschen zu schützen.
Landesgesetzblätter können in der Regel auf den offiziellen Websites der jeweiligen Bundesländer eingesehen werden. Viele Bundesländer bieten Online-Datenbanken oder PDF-Archive an, in denen die Gesetzblätter veröffentlicht werden. Hier sind einige Beispiele: - **Bayern**: [Bayerische Staatskanzlei](https://www.verkuendung-bayern.de/) - **Baden-Württemberg**: [Landesrecht BW](https://www.landesrecht-bw.de/) - **Nordrhein-Westfalen**: [Gesetz- und Verordnungsblatt NRW](https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_start) Für andere Bundesländer empfiehlt es sich, die jeweilige offizielle Website der Landesregierung oder des Justizministeriums zu besuchen.
Gesetze sind nutzlos, wenn sie nicht wirklich dazu dienen, Menschen zu schützen.
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