Welche Lärmvorschriften in Oldenburg?

Antwort

In Oldenburg gelten die allgemeinen Lärmschutzvorschriften des Bundes und des Landes Niedersachsen, ergänzt durch kommunale Regelungen. Die wichtigsten Punkte umfassen: 1. **Lärmschutzverordnung**: Diese regelt die zulässigen Lärmpegel für verschiedene Bereiche, wie Wohngebiete, Gewerbe und Industrie. 2. **Ruhezeiten**: In der Regel sind werktags von 22:00 bis 6:00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen ganztägig Ruhezeiten einzuhalten. 3. **Baulärm**: Für Bauarbeiten gibt es spezielle Regelungen, die oft auch Ruhezeiten beinhalten. 4. **Veranstaltungen**: Für öffentliche Veranstaltungen können Sondergenehmigungen erforderlich sein, die Lärmschutzauflagen enthalten. Es ist ratsam, sich direkt bei der Stadt Oldenburg oder dem zuständigen Ordnungsamt zu informieren, um die aktuellsten und spezifischen Vorschriften zu erhalten.

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