Ja, das ist korrekt. Nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG) in Deutschland besteht Kündigungsschutz für Arbeitnehmer, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind: 1. Das Arbeitsverhältnis muss länger als sechs Monate bestehen (§ 1 Abs. 1 KSchG). 2. Der Arbeitgeber muss in der Regel mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigen (§ 23 Abs. 1 KSchG). Für Arbeitnehmer, die vor dem 1. Januar 2004 eingestellt wurden, gilt eine niedrigere Schwelle von mehr als fünf Arbeitnehmern.