Besteht Kündigungsschutz nach KSchG bei Arbeitsverhältnissen über sechs Monaten und mehr als 10 Arbeitnehmern?

Antwort

Ja, das ist korrekt. Nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG) in Deutschland besteht Kündigungsschutz für Arbeitnehmer, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind: 1. Das Arbeitsverhältnis muss länger als sechs Monate bestehen (§ 1 Abs. 1 KSchG). 2. Der Arbeitgeber muss in der Regel mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigen (§ 23 Abs. 1 KSchG). Für Arbeitnehmer, die vor dem 1. Januar 2004 eingestellt wurden, gilt eine niedrigere Schwelle von mehr als fünf Arbeitnehmern.

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