Beschlussfähigkeit bezeichnet die Fähigkeit eines Gremiums, wie beispielsweise einer Versammlung oder einem Vorstand, gültige Beschlüsse zu fassen. Ein Gremium ist beschlussfähig, wenn eine bestimmte Anzahl von Mitgliedern anwesend ist, die in der Regel in der Satzung oder den Geschäftsordnungen festgelegt ist. Diese Mindestanzahl wird oft als Quorum bezeichnet. Ist das Quorum nicht erreicht, können keine rechtsgültigen Entscheidungen getroffen werden.