Welche Kündigungsfristen gelten für den Ausbildungsbetrieb und den Auszubildenden während der Probezeit?

Antwort

Während der Probezeit in einem Ausbildungsverhältnis gelten besondere Kündigungsfristen. Sowohl der Ausbildungsbetrieb als auch der Auszubildende können das Ausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und ohne Angabe von Gründen kündigen. Die Probezeit muss mindestens einen Monat und darf höchstens vier Monate betragen. Diese Regelung soll beiden Parteien die Möglichkeit geben, das Ausbildungsverhältnis zu beenden, wenn sich herausstellt, dass es nicht den Erwartungen entspricht.

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