Welche Kündigungsfristen gelten für den Ausbildungsbetrieb und den Auszubildenden während der Probezeit?

Antwort

Während der Probezeit in einem Ausbildungsverhältnis gelten besondere Kündigungsfristen. Sowohl der Ausbildungsbetrieb als auch der Auszubildende können das Ausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und ohne Angabe von Gründen kündigen. Die Probezeit muss mindestens einen Monat und darf höchstens vier Monate betragen. Diese Regelung soll beiden Parteien die Möglichkeit geben, das Ausbildungsverhältnis zu beenden, wenn sich herausstellt, dass es nicht den Erwartungen entspricht.

Frage stellen und sofort Antwort erhalten

Verwandte Fragen

Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber aufgrund Nichtverlängerung der Probezeit.

Eine Kündigung von Arbeitgeberseite während der Probezeit sollte klar und formal sein. Hier ist ein Beispiel für eine solche Kündigung: --- [Dein Name] [Deine Position] [Unte... [mehr]

Was sind die Funktionen der Probezeit?

Die Probezeit hat mehrere wichtige Funktionen: 1. **Eingehende Beurteilung**: Sie ermöglicht dem Arbeitgeber, die Eignung des neuen Mitarbeiters in der Praxis zu beurteilen. Dies umfasst sowohl... [mehr]