Entsteht Kündigungsschutz aus spezifiziertem Kündigungsschutz oder nach dem KSchG?

Antwort

Der allgemeine Kündigungsschutz in Deutschland entsteht in der Regel aus dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG). Das KSchG gilt für Arbeitnehmer, die in Betrieben mit mehr als zehn Mitarbeitern beschäftigt sind und deren Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht. Es gibt jedoch auch spezifizierte Kündigungsschutzregelungen, die sich aus anderen Gesetzen oder Tarifverträgen ergeben können, wie z.B. der besondere Kündigungsschutz für Schwerbehinderte, Schwangere oder Betriebsratsmitglieder.

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