Nein, ein Kündigungsrecht wird durch häufige Abmahnungen nicht verbraucht. Abmahnungen dienen dazu, den Arbeitnehmer auf Fehlverhalten hinzuweisen und ihm die Möglichkeit zu geben, sein Verhalten zu ändern. Sie sind eine Voraussetzung für eine verhaltensbedingte Kündigung, da sie dem Arbeitnehmer eine Chance zur Besserung geben sollen. Wenn der Arbeitnehmer trotz mehrfacher Abmahnungen sein Verhalten nicht ändert, kann der Arbeitgeber eine Kündigung aussprechen. Die Anzahl der Abmahnungen, die vor einer Kündigung erforderlich sind, hängt vom Einzelfall ab und davon, wie schwerwiegend das Fehlverhalten ist.