Wurden die Kündigungsfristen in § 622 BGB jemals nach Lebensalter gestaffelt?

Antwort

Nein, die Kündigungsfristen in § 622 BGB nicht nach Lebensalter gestelt. Die Regelungen in diesem Paragraphen beziehen sich auf die Dauer des Arbeitsverhältnisses und nicht auf das Lebensalter des Arbeitnehmers. Die Kündigungsfristen verlängern sich mit der Dauer der Betriebszugehörigkeit, jedoch unabhängig vom Alter des Arbeitnehmers.

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