Wie bekommt meine 62-jährige Mutter mit Erwerbsminderungsrente und gesundheitlichen Problemen Krankengeld?

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**Krankengeld bekommt deine Mutter nur, wenn sie aktuell gesetzlich krankenversichert ist und wegen Krankheit arbeitsunfähig ist. Eine Erwerbsminderungsrente allein führt normalerweise nicht zu Krankengeld.** Wenn deine Mutter bereits **Erwerbsminderungsrente** bekommt, ist der entscheidende Punkt: **Ist sie überhaupt noch in einem Arbeitsverhältnis oder versicherungspflichtig?** Krankengeld ist in Deutschland in der Regel eine Leistung für Menschen, die arbeiten und dann krankgeschrieben werden. Wer bereits dauerhaft aus dem Arbeitsleben raus ist und Rente bezieht, hat meist **keinen normalen Krankengeldanspruch**. ## Wann Krankengeld möglich ist Krankengeld gibt es meistens nur, wenn diese Punkte erfüllt sind: - gesetzliche Krankenversicherung - ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung - kein voller Lohn mehr vom Arbeitgeber - grundsätzlich Anspruch als Arbeitnehmerin oder in bestimmten versicherten Situationen Wichtig: Bei **Rentnern** oder Menschen mit **voller Erwerbsminderungsrente** besteht oft **kein Anspruch auf Krankengeld**, weil keine Arbeitsfähigkeit im versicherungsrechtlichen Sinn mehr abgesichert wird. ## Was stattdessen oft wichtiger ist Wenn deine Mutter starke gesundheitliche Probleme mit **Rücken, Beinen, Zähnen oder Augen** hat, kommen je nach Situation eher diese Leistungen infrage: - **Erwerbsminderungsrente prüfen oder erhöhen**, falls bisher nur teilweise Rente gezahlt wird - **Pflegegrad beantragen**, wenn sie im Alltag Hilfe braucht - **Schwerbehindertenausweis** beantragen - **Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung**, wenn das Geld nicht reicht - Leistungen der Krankenkasse für **Hilfsmittel**, Reha oder Behandlungen Der größte praktische Fehler ist hier oft, **Krankengeld zu beantragen, obwohl eigentlich Pflegegrad, Grundsicherung oder eine Rentenprüfung das Richtige wäre**. ## So geht ihr konkret vor 1. **Bei der Krankenkasse anrufen** und fragen, ob für deine Mutter überhaupt ein Krankengeldanspruch besteht. 2. **Rentenbescheid prüfen**: volle oder teilweise Erwerbsminderungsrente 3. Wenn sie im Alltag eingeschränkt ist: **Pflegegrad bei der Pflegekasse beantragen**. 4. Wenn das Einkommen zu niedrig ist: **Grundsicherung beim Sozialamt** prüfen. 5. Mit dem Hausarzt besprechen, welche Diagnosen und Einschränkungen genau dokumentiert sind. ## Wichtig zu Zähnen und Augen Zahnprobleme, Sehprobleme oder Rückenschmerzen führen **nicht automatisch** zu Krankengeld. Entscheidend ist nicht die Diagnose allein, sondern ob dadurch eine **ärztlich festgestellte Arbeitsunfähigkeit** besteht und ob überhaupt ein versicherter Krankengeldanspruch vorhanden ist. Wenn du es ganz knapp brauchst: **Bekommt deine Mutter schon Erwerbsminderungsrente und arbeitet nicht mehr, dann bekommt sie meistens kein Krankengeld. Dann sollte sie eher Pflegegrad, Grundsicherung oder weitere Sozialleistungen prüfen.**