Was ist das Konnexitätsprinzip?

Antwort

Das Konnexitätsprinzip ist ein Grundsatz im deutschen Staatsrecht, insbesondere im Verhältnis zwischen Bund und Ländern. Es besagt, dass diejenige staatliche Ebene, die eine Aufgabe zu erfüllen hat, auch die dafür notwendigen finanziellen Mittel bereitstellen muss. Kurz gesagt: „Wer bestellt, bezahlt.“ Das Prinzip soll verhindern, dass beispielsweise der Bund den Ländern Aufgaben zuweist, ohne ihnen die entsprechenden finanziellen Ressourcen zur Verfügung zu stellen. Es ist vor allem im Zusammenhang mit der föderalen Finanzverfassung relevant und dient dazu, eine faire Lastenverteilung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden sicherzustellen. Ein Beispiel: Wenn der Bund ein Gesetz erlässt, das den Ländern neue Pflichten auferlegt (z. B. im Bildungsbereich), muss er auch für die Finanzierung dieser Aufgaben sorgen. Weitere Informationen findest du z. B. beim [Bundesministerium des Innern und für Heimat](https://www.bmi.bund.de/DE/themen/verfassung/foederalismus/foederalismus-node.html).

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