Ja, eine Körperschaft des öffentlichen Rechts kann eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) haben. Körperschaften des öffentlichen Rechts, wie z.B. Gemeinden, Universitäten oder öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten, können unter bestimmten Umständen unternehmerisch tätig sein und somit umsatzsteuerpflichtige Leistungen erbringen. In solchen Fällen benötigen sie eine USt-IdNr. für den innergemeinschaftlichen Waren- und Dienstleistungsverkehr innerhalb der Europäischen Union.