Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) regelt in Deutschland die Vergütung für Architekten- und Ingenieurleistungen. Die Klärung der Aufgabenstellung im Sinne der HOAI bezieht sich auf die genaue Definition und Abgrenzung der zu erbringenden Leistungen, die in den verschiedenen Leistungsphasen festgelegt sind. Diese Leistungsphasen umfassen: 1. **Grundlagenermittlung**: Klärung der Aufgabenstellung, Ermittlung der Voraussetzungen zur Lösung der Bauaufgabe. 2. **Vorplanung**: Erarbeitung eines Planungskonzepts, Abstimmung mit den Beteiligten. 3. **Entwurfsplanung**: Durcharbeitung des Planungskonzepts, Erstellung von Entwurfszeichnungen. 4. **Genehmigungsplanung**: Erstellung und Einreichung der erforderlichen Unterlagen für behördliche Genehmigungen. 5. **Ausführungsplanung**: Detaillierte Planung zur Ausführung des Bauvorhabens. 6. **Vorbereitung der Vergabe**: Erstellung von Leistungsverzeichnissen, Einholung von Angeboten. 7. **Mitwirkung bei der Vergabe**: Prüfung und Wertung der Angebote, Mitwirkung bei der Auftragserteilung. 8. **Objektüberwachung**: Überwachung der Bauausführung, Koordination der Beteiligten. 9. **Objektbetreuung und Dokumentation**: Überwachung der Mängelbeseitigung, Dokumentation des Bauvorhabens. Die genaue Klärung der Aufgabenstellung ist entscheidend, um Missverständnisse zu vermeiden und eine klare Basis für die Vergütung zu schaffen. Weitere Informationen zur HOAI findest du auf der offiziellen Website: [HOAI](https://www.hoai.de/).