Muss ein Mitglied einer Erbengemeinschaft eine Klage an die anderen weitergeben?

Antwort

Ja, wenn eine Klage, die die gesamte Erbengemeinschaft betrifft, an ein Mitglied der Erbengemeinschaft herangetragen wird, ist dieses Mitglied verpflichtet, die anderen Mitglieder über die Klage zu informieren. Dies ist wichtig, da alle Mitglieder der Erbengemeinschaft ein gemeinsames Interesse an der Angelegenheit haben und die anderen Erben die Möglichkeit haben sollten, sich zu der Klage zu äußern oder gegebenenfalls selbst aktiv zu werden. Eine ordnungsgemäße Information der anderen Erben ist daher rechtlich und auch im Sinne einer fairen Behandlung der Interessen aller Beteiligten erforderlich.

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