Eine Klage auf Herausgabe von Geschäftsunterlagen gegen einen ehemaligen Gesellschafter einer GmbH wird in der Regel als sogenannte Herausgabeklage nach § 985 BGB (Eigentumsherausgabe) oder... [mehr]
Ja, wenn eine Klage, die die gesamte Erbengemeinschaft betrifft, an ein Mitglied der Erbengemeinschaft herangetragen wird, ist dieses Mitglied verpflichtet, die anderen Mitglieder über die Klage zu informieren. Dies ist wichtig, da alle Mitglieder der Erbengemeinschaft ein gemeinsames Interesse an der Angelegenheit haben und die anderen Erben die Möglichkeit haben sollten, sich zu der Klage zu äußern oder gegebenenfalls selbst aktiv zu werden. Eine ordnungsgemäße Information der anderen Erben ist daher rechtlich und auch im Sinne einer fairen Behandlung der Interessen aller Beteiligten erforderlich.
Eine Klage auf Herausgabe von Geschäftsunterlagen gegen einen ehemaligen Gesellschafter einer GmbH wird in der Regel als sogenannte Herausgabeklage nach § 985 BGB (Eigentumsherausgabe) oder... [mehr]
Wenn der Kläger während eines laufenden Verfahrens das Eigentum an der streitgegenständlichen Sache verliert (z.B. durch Verkauf oder Übertragung), ist er grundsätzlich nicht... [mehr]
Ob eine Klage auf Rückbau abgewiesen werden kann, hängt von mehreren rechtlichen Faktoren ab. Hier sind die wichtigsten Aspekte, die geprüft werden sollten: 1. **Aktuelle Eigentumsverh... [mehr]