Ja, GEMA-Forderungen können grundsätzlich vererbt werden. Das betrifft sowohl Ansprüche, die ein Urheber oder Rechteinhaber gegenüber der GEMA hat (z.B. ausstehende Tantiemen), als... [mehr]
Ein kinderloser Vorerbe ist eine Person, die in einer Erbfolge als Vorerbe eingesetzt wurde, aber keine eigenen Kinder hat. In vielen Erbrechtsordnungen hat der Vorerbe bestimmte Rechte und Pflichten, die sich von denen eines Nacherben unterscheiden. Der Vorerbe kann das Erbe verwalten, aber in der Regel nicht ohne weiteres veräußern oder verschenken. Wenn der Vorerbe verstirbt, geht das Erbe an die Nacherben über, die in der Regel die nächsten Erben in der Reihenfolge sind. Es ist wichtig, die genauen Regelungen im jeweiligen Erbrecht zu beachten, da diese variieren können.
Ja, GEMA-Forderungen können grundsätzlich vererbt werden. Das betrifft sowohl Ansprüche, die ein Urheber oder Rechteinhaber gegenüber der GEMA hat (z.B. ausstehende Tantiemen), als... [mehr]
Um den Nachlass einer verstorbenen Person kümmert sich in der Regel der sogenannte Erbe oder die Erbengemeinschaft. Wer genau zuständig ist, hängt davon ab, ob ein Testament oder ein Er... [mehr]