Wenn beide Eltern verstorben sind und die nachfolgenden Generationen das Erbe ausgeschlagen haben, geht das Erbe (und damit auch die Rechte und Pflichten am Grabstein) gemäß § 1936 BGB... [mehr]
Ein kinderloser Vorerbe ist eine Person, die in einer Erbfolge als Vorerbe eingesetzt wurde, aber keine eigenen Kinder hat. In vielen Erbrechtsordnungen hat der Vorerbe bestimmte Rechte und Pflichten, die sich von denen eines Nacherben unterscheiden. Der Vorerbe kann das Erbe verwalten, aber in der Regel nicht ohne weiteres veräußern oder verschenken. Wenn der Vorerbe verstirbt, geht das Erbe an die Nacherben über, die in der Regel die nächsten Erben in der Reihenfolge sind. Es ist wichtig, die genauen Regelungen im jeweiligen Erbrecht zu beachten, da diese variieren können.
Wenn beide Eltern verstorben sind und die nachfolgenden Generationen das Erbe ausgeschlagen haben, geht das Erbe (und damit auch die Rechte und Pflichten am Grabstein) gemäß § 1936 BGB... [mehr]