Ja, das Sorgerecht kann entzogen werden, wenn das Kind von der Mutter entfremdet wird, insbesondere wenn dies das Wohl des Kindes gefährdet. In Deutschland wird das Sorgerecht im Sinne des Kindeswohls geregelt. Wenn ein Elternteil das Kind absichtlich von dem anderen Elternteil entfremdet, kann dies als Kindeswohlgefährdung angesehen werden. In solchen Fällen kann das Familiengericht Maßnahmen ergreifen, die bis zum Entzug des Sorgerechts führen können. Es ist jedoch wichtig, dass solche Entscheidungen immer im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens getroffen werden, in dem alle relevanten Umstände berücksichtigt werden.