Nein, ein Elternteil, der zwar die Vaterschaft anerkannt hat, aber kein Sorgerecht besitzt, ist rechtlich gesehen **kein Erziehungsberechtigter**. **Begründung:** Der Begriff „Erziehungsberechtigter“ bezieht sich auf Personen, denen das Sorgerecht (ganz oder teilweise) für ein Kind zusteht. Das Sorgerecht umfasst die Personensorge und die Vermögenssorge (§ 1626 BGB). Nur wer das Sorgerecht hat, darf Entscheidungen in Erziehungsfragen treffen und das Kind rechtlich vertreten. Die Anerkennung der Vaterschaft allein begründet keine Erziehungsberechtigung. Sie ist lediglich die rechtliche Feststellung der Vaterschaft, nicht aber die Übertragung von Sorgerechten. Das Sorgerecht kann getrennt davon geregelt sein und steht nach einer Geburt bei nicht verheirateten Eltern zunächst allein der Mutter zu (§ 1626a BGB), es sei denn, beide Eltern erklären gemeinsam die Sorge oder das Familiengericht überträgt das Sorgerecht (ganz oder teilweise) auf den Vater. **Fazit:** Ohne Sorgerecht ist der Vater zwar rechtlich Vater des Kindes, aber nicht erziehungsberechtigt. Nur sorgeberechtigte Personen sind Erziehungsberechtigte.