Ja, eine erteilte Vollmacht kann grundsätzlich jederzeit und ohne Angabe von Gründen widerrufen werden – auch nach einem halben Jahr. Das gilt sowohl für sogenannte Einzelvollmach... [mehr]
Ein Prokurist kann grundsätzlich Vollmachten ausstellen, jedoch ist die Erteilung einer Vollmacht nach § 141 Abs. 3 ZPO, die für die Vertretung in einem gerichtlichen Verfahren erforderlich ist, an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Diese Vorschrift regelt, dass die Vollmacht schriftlich erteilt werden muss und die Unterschrift des Vollmachtgebers tragen muss. Da ein Prokurist im Rahmen seiner Befugnisse handeln kann, ist es wichtig, dass die Vollmacht im Einklang mit den internen Regelungen des Unternehmens und den gesetzlichen Bestimmungen steht. Es empfiehlt sich, im Zweifelsfall rechtlichen Rat einzuholen, um sicherzustellen, dass die Vollmacht wirksam ist.
Ja, eine erteilte Vollmacht kann grundsätzlich jederzeit und ohne Angabe von Gründen widerrufen werden – auch nach einem halben Jahr. Das gilt sowohl für sogenannte Einzelvollmach... [mehr]
Ja, als Prokurist kannst du bei einer Insolvenzverschleppung unter bestimmten Umständen haftbar gemacht werden, allerdings ist die Haftung in erster Linie auf die Geschäftsführung (z.B.... [mehr]