Ab wann gilt man laut dem Jugendarbeitsschutzgesetz als Jugendlicher?

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Laut dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) in Deutschland gilt man als Jugendlicher, wenn man mindestens 15, aber noch nicht 18 Jahre alt ist. Das Gesetz dient dem Schutz von Jugendlichen in der Arbeitswelt und regelt unter anderem Arbeitszeiten, Pausen und Arbeitsbedingungen. Weitere Informationen findest du im Jugendarbeitsschutzgesetz selbst: [JArbSchG](https://www.gesetze-im-internet.de/jarbschg/).

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