Darf man eine urheberrechtlich geschützte James Bond Comicfigur für ein eigenes Comic verwenden, wenn man nur das Aussehen nutzt und nicht den Charakter?

Antwort

Die Verwendung einer urheberrechtlich geschützten Figur, selbst wenn nur das Aussehen übernommen wird, kann rechtliche Probleme verursachen. Das Urheberrecht schützt nicht nur die spezifischen Geschichten und Dialoge, sondern auch das Design und die Darstellung von Charakteren. Wenn das Aussehen der James Bond Comicfigur so markant ist, dass es eindeutig mit der Figur assoziiert wird, könnte dies als Verletzung des Urheberrechts oder als unzulässige Nutzung des geistigen Eigentums angesehen werden. Es ist ratsam, rechtlichen Rat einzuholen, um die spezifischen Umstände und die geltenden Gesetze zu klären.

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