§ 241 StGB (Strafgesetzbuch) befasst sich mit der Bedrohung. Er besagt, dass jemand, der einen anderen Menschen mit einem Verbrechen bedroht, um ihn zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung z... [mehr]
Ja, Nötigung ist nach dem deutschen Strafgesetzbuch (StGB) ein Verbrechen. Sie ist in § 240 StGB geregelt. Nötigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. In besonders schweren Fällen kann die Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren betragen.
§ 241 StGB (Strafgesetzbuch) befasst sich mit der Bedrohung. Er besagt, dass jemand, der einen anderen Menschen mit einem Verbrechen bedroht, um ihn zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung z... [mehr]