Ja, das geschilderte Verhalten ist strafrechtlich relevant. Die Aussagen und Drohungen, die du beschreibst, können mehrere Straftatbestände erfüllen: 1. **Beleidigung (§ 185 StGB)...
Ja, Nötigung ist nach dem deutschen Strafgesetzbuch (StGB) ein Verbrechen. Sie ist in § 240 StGB geregelt. Nötigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. In besonders schweren Fällen kann die Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren betragen.
Ja, das geschilderte Verhalten ist strafrechtlich relevant. Die Aussagen und Drohungen, die du beschreibst, können mehrere Straftatbestände erfüllen: 1. **Beleidigung (§ 185 StGB)...