Ist Nötigung ein Verbrechen nach dem StGB?

Antwort

Ja, Nötigung ist nach dem deutschen Strafgesetzbuch (StGB) ein Verbrechen. Sie ist in § 240 StGB geregelt. Nötigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. In besonders schweren Fällen kann die Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren betragen.

Kategorie: Recht Tags: Nötigung Verbrechen StGB
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