Ja, der Auszahlungsbetrag für einen Gläubiger kann sich verringern, wenn der Forderungsnachweis des Luxemburger Insolvenzverwalters – also der anerkannte Policenwert – abgelehnt... [mehr]
In Luxemburg wird das Insolvenzverfahren (faillite) durch einen Gerichtsbeschluss eröffnet. Nach der Eröffnung bestellt das Gericht einen Insolvenzverwalter (curateur), der die Aufgabe hat, das Vermögen des Schuldners zu erfassen, zu verwalten und zu verwerten. Der Insolvenzverwalter erhält Kenntnis über das zu verteilende Vermögen der bevorrechtigten (bevorzugten) Gläubiger in mehreren Schritten: 1. **Inventaraufnahme:** Nach seiner Bestellung erstellt der Insolvenzverwalter ein vollständiges Inventar des Vermögens des Schuldners. Dies umfasst alle Aktiva und Passiva. 2. **Anmeldung der Forderungen:** Die Gläubiger, einschließlich der bevorrechtigten Gläubiger (z. B. Arbeitnehmer, Sozialversicherung, Steuerbehörden), müssen ihre Forderungen innerhalb einer vom Gericht festgelegten Frist anmelden. 3. **Prüfung der Forderungen:** Der Insolvenzverwalter prüft die angemeldeten Forderungen und deren Rang (bevorrechtigt oder nicht). Die bevorrechtigten Gläubiger werden nach den gesetzlichen Bestimmungen priorisiert. 4. **Bericht an das Gericht:** Nach Abschluss der Prüfung legt der Insolvenzverwalter dem Gericht einen Bericht über das Vermögen und die anerkannten Forderungen vor. 5. **Feststellung der Masse:** Erst nach Abschluss der Inventarisierung, der Forderungsanmeldung und -prüfung weiß der Insolvenzverwalter, wie viel Vermögen zur Verteilung an die bevorrechtigten Gläubiger zur Verfügung steht. **Fazit:** Der Insolvenzverwalter in Luxemburg weiß also erst nach Abschluss der Inventarisierung und der Forderungsprüfung, wie viel Vermögen zur Verteilung an die bevorrechtigten Gläubiger zur Verfügung steht. Dies ist in der Regel einige Wochen bis Monate nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens der Fall, abhängig von der Komplexität des Falls und der Anzahl der Gläubiger. Weitere Informationen findest du z. B. auf der offiziellen Seite der [Justizverwaltung Luxemburg](https://justice.public.lu/fr/creanciers/faillite.html).
Ja, der Auszahlungsbetrag für einen Gläubiger kann sich verringern, wenn der Forderungsnachweis des Luxemburger Insolvenzverwalters – also der anerkannte Policenwert – abgelehnt... [mehr]
Ja, ein Insolvenzverwalter einer insolventen Versicherung in Luxemburg ist grundsätzlich verpflichtet, den bevorzugten Gläubigern (z. B. Versicherungsnehmern oder Begünstigten) Auskunft... [mehr]
Ein Insolvenzverwalter weiß in der Regel erst nach Abschluss der sogenannten Insolvenztabelle und der Verwertung der Insolvenzmasse, wie viel Geld zur Verteilung an die Gläubiger zur Verf&u... [mehr]