Der wichtigste Vorteil eines eingetragenen Vereins (e.V.) ist die rechtliche Selbstständigkeit: Der Verein wird zu einer eigenen juristischen Person. Das bedeutet konkret: 1. **Haftungsbeschr&au... [mehr]
Ja, ein Inklusionsbetrieb kann die Rechtsform einer Stiftung haben. Eine Stiftung ist eine juristische Person, die mit einem bestimmten Vermögen ausgestattet ist und einen bestimmten Zweck verfolgt. Inklusionsbetriebe sind Unternehmen, die Menschen mit Behinderungen in den allgemeinen Arbeitsmarkt integrieren. Wenn die Stiftung diesen Zweck verfolgt und die entsprechenden rechtlichen Anforderungen erfüllt, kann sie als Inklusionsbetrieb tätig sein. Weitere Informationen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen für Stiftungen in Deutschland findest du auf der Website des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen: [www.stiftungen.org](https://www.stiftungen.org).
Der wichtigste Vorteil eines eingetragenen Vereins (e.V.) ist die rechtliche Selbstständigkeit: Der Verein wird zu einer eigenen juristischen Person. Das bedeutet konkret: 1. **Haftungsbeschr&au... [mehr]
Die Hauptmerkmale einer Stiftung sind: 1. **Vermögensbindung:** Eine Stiftung verfügt über ein bestimmtes Vermögen, das dauerhaft einem festgelegten Zweck gewidmet ist. 2. **Stif... [mehr]