Das hängt nicht vom Taschengeldparagraphen ab, sondern davon, ob die Eltern des Kindes zustimmen oder ablehnen.
Ja, der Personalrat muss über die Durchsetzung der Maßnahme informiert werden, insbesondere wenn es um die Zustimmungsfiktion geht. Nach dem Personalvertretungsgesetz (PersVG) ist der Personalrat in die Entscheidungsprozesse einzubeziehen, und es ist wichtig, dass er über alle relevanten Informationen verfügt, um seine Zustimmung oder Ablehnung fundiert abgeben zu können. Die Informationspflicht dient dazu, die Mitbestimmungsrechte des Personalrats zu wahren und eine transparente Kommunikation zwischen der Dienststelle und dem Personalrat sicherzustellen.
Das hängt nicht vom Taschengeldparagraphen ab, sondern davon, ob die Eltern des Kindes zustimmen oder ablehnen.
Die Mitbestimmung des Personalrates zur Einführung eines Employee Self Service ist im Hessischen Personalvertretungsgesetz (HPVG) insbesondere in § 75 geregelt. Dort sind die Mitbestimmungsr... [mehr]
Die Verwahrung wird als die härteste Maßnahme im Strafrecht angesehen, weil sie die Freiheit einer Person über einen längeren Zeitraum einschränkt, um die Gesellschaft vor po... [mehr]