Ja, der Personalrat muss über die Durchsetzung der Maßnahme informiert werden, insbesondere wenn es um die Zustimmungsfiktion geht. Nach dem Personalvertretungsgesetz (PersVG) ist der Personalrat in die Entscheidungsprozesse einzubeziehen, und es ist wichtig, dass er über alle relevanten Informationen verfügt, um seine Zustimmung oder Ablehnung fundiert abgeben zu können. Die Informationspflicht dient dazu, die Mitbestimmungsrechte des Personalrats zu wahren und eine transparente Kommunikation zwischen der Dienststelle und dem Personalrat sicherzustellen.