In welchen § wurde § 1904 BGB umgewandelt?
Antwort vom§ 1904 BGB wurde durch das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, das am 1. Januar 2023 in Kraft trat, umgewandelt. Der neue § 1904 BGB regelt nun die Voraussetzungen für die Einwilligung in medizinische Behandlungen von betreuten Personen.