In welchem Paragraphen ist der Leihvertrag geregelt?

Antwort

Der Leihvertrag ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in den §§ 598 bis 606 geregelt. Diese Paragraphen behandeln die Rechte und Pflichten der Parteien im Rahmen eines Leihverhältnisses

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