Der § 51 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) regelt das sogenannte "Wiederaufgreifen des Verfahrens". Das bedeutet, unter bestimmten Voraussetzungen kann ein bereits abgeschlossen... [mehr]
Der Leihvertrag ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in den §§ 598 bis 606 geregelt. Diese Paragraphen behandeln die Rechte und Pflichten der Parteien im Rahmen eines Leihverhältnisses
Der § 51 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) regelt das sogenannte "Wiederaufgreifen des Verfahrens". Das bedeutet, unter bestimmten Voraussetzungen kann ein bereits abgeschlossen... [mehr]