Verkauft ein Händler normale Erzeugnisse als Bio Gemüse zu überhöhten Preisen, ist das Rechtsgeschäft anfechtbar oder nichtig?

Antwort

Das Rechtsgeschäft könnte anfechtbar sein, wenn der Händler durch Täuschung oder irreführende Werbung handelt. Wenn er normale Erzeugnisse als Bio-Gemüse verkauft und dies nicht der Wahrheit entspricht, könnte dies als arglistige Täuschung gewertet werden. In diesem Fall könnte der Käufer das Geschäft anfechten. Allerdings ist das Rechtsgeschäft nicht automatisch nichtig. Eine Nichtigkeit würde vorliegen, wenn das Geschäft gegen gesetzliche Vorschriften verstößt oder die Parteien nicht geschäftsfähig sind. In diesem Fall wäre eine Anfechtung aufgrund von Täuschung der wahrscheinlichere rechtliche Weg. Es wäre ratsam, rechtlichen Rat einzuholen, um die spezifischen Umstände zu klären.

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